Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer dem Angebot des
Verkäufers zustimmt und dieses angebotsgerecht annimmmt.
2. Preise und Zahlung
2.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe incl. Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden
gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die Leistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der Leistung fällig.
2.2 Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens
zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt
dieser Betrag mindestens 10 % des Teilzahlungspreises, so kann der
Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat,
wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten (hierzu Ziff. 4.2)
2.3 Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes hat
der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des
Schadenersatzes beträgt 15 % des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis
zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.
3. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Verzögert sich die
Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder
unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus
keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen
im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers/ Importeurs bleiben wahrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern
der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den
Käufer zumutbar sind.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme
im Eigentum des Verkäufers. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist
der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der
Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/ Importeur
vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzung
unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die
Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/ Importeur anerkannten
Werkstatt ausführen zu lassen.
4.2 Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerat er in
Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer:
- den Kaufgegenstand herauszugeben
- die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schaden zu ersetzen
- Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten
- dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang
mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat.
Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten
Kaufpreis zu verrechnen.
5. Gewährleistung
5.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe Gewähr
für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes
entsprechende Fehlerfreiheit. Wahrend dieser Dauer hat der Käufer Anspruch
auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen
des Kaufgegenstandes verursachten Schaden. 5.2 Tritt nach Ablauf der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die
Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch
des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.
5.3 Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers
betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller/ Importeur
für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser
Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder
in der Verkauferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet ich in
zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere
Fachwerkstatt aufzusuchen.
5.4 Jeder Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des
Kaufvertrages (Wandelung) zu verlangen, oder die Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen
nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung
besteht nicht.
5.5 Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene
Fehler in einem ursachlichen Zusammenhang damit steht, dass
- der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde
- der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise
verändert wurde
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewahrleistung ausgeschlossen.
6. Kauf und Reparatur
6.1 Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er
den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag
bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
6.2 Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass zur Behebung
des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür
als erstellt, wenn er 10 % des geschätzten Nettoauftragswertes nicht
übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.
6.3 Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen.
Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so
ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu
verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers
verwahren zu lassen.
7. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er
oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig
zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schaden haftet, die bei
Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine
Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist
verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich
anzuzeigen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers.
Herausgegeben vom Bundesinnungsverband für das Deutsche
Zweiradmechaniker-Handwerk und Fahrrad- und Kraftrad-Gewerbeverband (FKS)
e. V. - Veröffentlicht im Bundesanzeiger 1993, Seite 6215.
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