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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer dem Angebot des Verkäufers zustimmt und dieses angebotsgerecht annimmmt.


2. Preise und Zahlung

2.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die Leistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der Leistung fällig.

2.2 Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10 % des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (hierzu Ziff. 4.2)

2.3 Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15 % des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.

2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.


3. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben wahrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/ Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzung unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/ Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.

4.2 Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerat er in Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer: - den Kaufgegenstand herauszugeben - die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schaden zu ersetzen - Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten - dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.


5. Gewährleistung

5.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Wahrend dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schaden. 5.2 Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.

5.3 Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkauferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet ich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.

5.4 Jeder Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) zu verlangen, oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

5.5 Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursachlichen Zusammenhang damit steht, dass - der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde - der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde - der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewahrleistung ausgeschlossen.


6. Kauf und Reparatur

6.1 Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

6.2 Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür als erstellt, wenn er 10 % des geschätzten Nettoauftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.

6.3 Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.


7. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schaden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.


8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers.


Herausgegeben vom Bundesinnungsverband für das Deutsche
Zweiradmechaniker-Handwerk und Fahrrad- und Kraftrad-Gewerbeverband (FKS)
e. V. - Veröffentlicht im Bundesanzeiger 1993, Seite 6215.




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